Diese zusätzlichen Beratungsangebote biete ich nur außerhalb von familienrechtlichen Verfahren an. Die Beratungskosten müssen Sie selber zahlen. Das Honorar beträgt 90 € die Stunde. Es braucht einen Zeitrahmen von 2-3 Termine mit ca. 3-4 Stunden. Einen Sozialtarif möchte ich ermöglichen bei Vorlage der Einkommensnachweise.
Trennungsprozesse können langwierig und belastend sein. Es stellen sich Fragen, z.B. wie teilen wir es dem Kind mit? Und es sind Übergänge in neue Modelle gemeinsamer Elternschaft nötig. Kinder brauchen in dieser Zeit Eltern, die psychisch stabil sind, Vorbilder sein können an denen sie sich gut orientieren können. Dann könnten sie sich leichter und besser mit der noch fremden Lebenssituation zurechtfinden und wieder Fuß fassen. Leider sind Eltern häufig noch sehr beschäftigt mit sich selbst, ihren eigenen Kränkungen, Verletzungen, oder sogar Traumatisierungen. Hier kann es Eltern helfen, begleitet zu werden in dieser Lebensphase. Damit das Kindeswohl nicht aus dem Fokus gerät.
Jede Krise beinhaltet aber immer auch eine Chance auf ein besseres Leben - für alle Beteiligten. Möge es gelingen.
Kinder und Jugendliche geraten mit ihren eigenen Bedürfnissen im Scheidungs-oder Trennungsprozess leider schnell aus dem Blick. Im Familiengericht haben sie das Recht auf einen Verfahrensbeistand. Manche werden zudem auch begutachtet. Häufig sind sie als sogenannte "Symptomträger der Familie" diejenigen, die in Therapie geschickt werden.
Dieses Angebot ist ein Beratungsangebot mit dem Anliegen, dass es dazu am Besten gar nicht erst kommt.
Auch Kindern kann unterstützende Begleitung und kindgerechte Aufklärung in einem Trennungsprozess helfen.
(Ab 8 Jahren)
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