Ablauf der Begutachtung 

Im Rahmen einer Begutachtung stellen Sie sich sicher viele Fragen. Hier möchte ich Ihnen einige davon beantworten. Nach meiner Beauftragung schreibe ich Sie umgehend  an, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren. 

Vorgehen

Die Begutachtung ist ergebnisoffen und läuft bei mir folgendermaßen ab:

Je Elternteil gibt es einen Ersttermin für sogenannte Explorationsgespräche. Diese bereite ich gut vor  und so können sie individuell zwischen 2-4 Stunden dauern.  

Beim nächsten Termin mache ich Hausbesuche um die Kinder  u.a. in der Interaktion kennen zu lernen. 

Ein dritter Termin ist für die Kinderuntersuchung vorgesehen. Auch hier findet eine psychologische Exploration statt durch ein intensives Gespräch und standardisierter Verfahren. 

Zudem führe ich informative Gespräche mit notwendigen Fachkräften.

Zu guter Letzt bündele ich die Ergebnisse und verfasse das schriftliche Gutachten. 

 

Methoden 

Die "Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigen im Kindschaftsrecht" wurden 2015 von der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz mittels einer interdisziplinären Arbeitsgruppe (VertreterInnen juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände) erarbeitet.( §163 FamFG).

Empfehlungen eines Gutachtens müssen plausibel und juristisch umsetzbar sein, sonst sind sie nicht verwertbar. 

Testdiagnostische Methoden können die Objektivität eines Gutachtens unterstützen, ich  verwende aktuelle, wissenschaftlich geeignete, d.h. solche, die den Gütekriterien von Gutachten entsprechen. 

Lösungsorientiert nutze ich auch das systemische Familienbrett.

 

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