Informationen zu meiner Tätigkeit

Effizienz

Die Begutachtungsdauer soll angemessen, aber auch zügig sein und beträgt bei mir durchschnittlich 3 Monate. Länger sollte es möglichst nicht dauern, um die Belastung der Beteiligten, insbesondere der betroffenen Kinder und Jugendlichen, gering zu halten.

Die Dauer der Erstellung eines Gutachtens ist auch abhängig davon, wieviele Drittinformationen eingeholt werden müssen. Dazu sind teils Schweigepflichtentbindungen nötig- z.B. für Gespräche mit ErzieherInnen; Lehrkräften, MedizinerInnen. 

Mein Zeit - und Selbstmanagement und gute Vorbereitung kommt allen Beteiligten auch bei den Kosten zugute. Diese sind abhängig von der Komplexität der gerichtlichen Fragestellung und auch der Anzahl der Kinder.  

Die Kosten liegen bei ca.3000- 5000 €. Wurde Ihnen ratenfreie Prozesskostenhilfe genehmigt, ist das Gutachten evtl. Teil dieser Regelung. Das klären Sie bitte mit ihrem Rechtsbeistand.  
 

Orientierung

Mir ist meine Verantwortung für das Leben der Beteiligten sehr bewusst. Ich nehme regelmässig Intervision in Anspruch.

Meine Ausgangslage sind nach Akteneinsicht die Anknüpfungstatsachen, ebenso bereits vorliegende Befunde. Das Gutachten ist strukturiert und logisch aufgebaut. Alle gründlich erarbeiteten Ergebnisse und Schlussfolgerungen sind für die Beteiligten begründet und nachvollziehbar. Ich verwende aktuelle psychologische Testverfahren, welche die nötigen Gütekriterien aufweisen. Eine Begutachtung braucht auch mal Zeit zum innehalten, reflektieren, wirken. Sie werden regelmäßig informiert über den Sachstand. Das Gericht kann mich zudem bei Bedarf bestellen um den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, in einem Anhörungstermin nach Erhalt des Gutachtens Fragen zum Ergebnis zu stellen.

Im Fokus der gutachterlichen Tätigkeit ist stets das Kindeswohl. Das Kind ist altersangemessen zu beteiligen. Bei Kindern ab 3 Jahren wird grundsätzlich der Wille des Kindes adäquat erhoben (vgl. BGH 12.02.92; AZ XII ZR 53/91)  

Klarheit

Die Beauftragung eines Gutachtens erfolgt durch einen richterlichen Beweisbeschluss. 

Ich erstelle keine Privatgutachten, keine medizinischen, psychiatrischen oder aussagepsychologischen Gutachten. 

Wenn benötigt , hole  ich mir hierzu ergänzend die Fachexpertise kompetenter VertreterInnen notwendiger Professionen ein. 

 

 

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